Innerhalb des Planungs- und Genehmigungsprozess zur Erstellung eines Wohn- und Nichtwohngebäudes (z.B. Büro- oder Verwaltungsgebäudes) ist ein relevanter Planungsschritt die Erstellung des Wärmeschutznachweises.
Seit dem die Energieeinsparung von Gebäude zu einem wesentlichen Merkmal wurde (seit 1977) wird anhand des Wärmeschutznachweises das Bauteil dimensioniert. Z.B. wird die Wandstärke einer monolithische Mauerwerkswand i.W. durch die Vermeidung von Wärmeverlusten ggf. unter Berücksichtigung der Gebäudetechnik (z.B. Heizwärmeerzeuger, Warmwasserbereitung, aber auch Photovoltaikanlagen) bestimmt.
Im Rahmen des Wärmeschutznachweises wird von uns anhand des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) und DIN V 18599:2018 folgende Nachweise berechnet:
Winterlicher Wärmeschutznachweises einschl. Berechnung Anlagentechnik
Sommerlicher Wärmeschutznachweises (Vermeidung einer Raumberhitzung)
Einhaltung des Mindestwärmeschutzes (DIN 4108, EnEV, KfW)
Feuchteschutznachweis (Glaser-Verfahren)
Besondere Leistung: detaillierter Wärmebrückennachweis
Ziel ist nicht nur die Vermeidung von unnötigen Energieverlusten, sondern auch Gesundheitsschutz durch Vermeidung der Schimmelbildung.