Seit den 1990er Jahren wurde der Arbeitsschutz auf Baustellen europaweit immer wichtiger. Ziel ist es seitdem besonders die tötlichen Unfälle durch gezielte Maßnahmen zu verringern. Aus diesem Grunde wurde am 1. Juli 1999 die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) in Kraft gesetzt.
Für den Bauherrn ist es seit dem als wichtigste Pflicht einzuwirken auf die Umsetzung der „Allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes“. Da der Bauherr in den allermeisten Fällen nicht über die notwendigen Kenntnisse der Arbeitsabläufe auf Baustellen und der hierfür notwendigen Schutzmaßnahmen verfügt, ist er in der Pflicht nach § 3 Abs. 2 und 3 für die Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) zu bestellen.
Wir übernehmen die Aufgaben des SiGeKo gerne für Sie und analysieren die Unfall- und Gesundheitsrisiken Ihrer Baustelle. In der Planungsphase erarbeiten wird für Sie die Vorankündigung sowie die Baustellenordnung und den SiGe-Plan. Desweiteren überprüfen wir für den Bauherrn wiederkehrend die Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle während der Ausführungsphase.